Hinweis: ISF – Immobiliensachverständiger Frankfurt ist ein Produkt der Firma Mainhattan Immobilien e.K.
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen der Fa. Mainhattan Immobilien e.K., Mainhattan Immobilien e.K., Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn gegenüber ihren Kunden. Sie gelten, außer der Kunde ist Verbraucher, in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass Mainhattan Immobilien e.K. im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen dieser AGB wird Mainhattan Immobilien e.K. den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn Mainhattan Immobilien e.K. hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden den Vertrag mit ihm vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Mainhattan Immobilien e.K. maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber uns abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Erfüllungsgehilfen und Vertreter von Mainhattan Immobilien e.K. sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.
Für den Erfüllungsort und den Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Sitz Mainhattan Immobilien e.K. in Walldorf maßgeblich, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Mainhattan Immobilien e.K. ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
Die Vertragssprache ist deutsch.
Kunden, die Verbraucher sind, haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus online abgeschlossenen Verträgen erwachsen: https://ec.europa.eu/consumers/odr
2. Zustandekommen eines Vertrages
Die Präsentation der Produkte und Leistungen auf der Website http://www.immobiliensachverständigerfrankfurt.de oder in unseren Flyern stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Leistungen zu bestellen (invitatio ad offerendum).
Ein Kunde hat die Möglichkeit uns bezüglich der angebotenen Dienstleistungen telefonisch, per Fax, Brief sowie per E-Mail oder über das auf der Webseite www.immobiliensachverständigerfrankfurt.de Kontaktformular zu kontaktieren. Soweit wir einem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten und soweit nichts anderes vereinbart ist, halten wir uns an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe an das Angebot gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde unser Angebot innerhalb der vorgesehenen Frist annimmt. Der Eingang des Auftrags wird dem Kunden per E-Mail bestätigt. Mit dieser Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext, diese AGB, sowie die Widerrufsbelehrung und Datenschutzinformation.
Der Vertragstext wird von uns nach dem Vertragsschluss gespeichert, ist aber nicht öffentlich zugänglich.
3. Erlöschen des Widerrufsrechts
Kunden, die Verbraucher sind, steht ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 356 Abs. 5 BGB, wenn ein Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass Mainhattan Immobilien e.K. mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll und er seine Kenntnis hiervon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.
4. Preise, Zahlung, Fälligkeit
Mainhattan Immobilien e.K. hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Diese werden vor Vertragsschluss festgelegt und dem Kunden bekannt gegeben, entweder feste Fixpreise oder Abrechnung nach festen Stundensätzen. Die Stundensätze ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste (angefangene Stunden (Zeiteinheiten) werden jeweils im 15-Minuten-Abstand aufgerundet). Sofern der Kunde ein Verbraucher ist, enthalten die angegebenen Preise die Umsatzsteuer. Mainhattan Immobilien e.K. stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm ausgehändigt wird oder in Textform zugeht.
Die Erbringungen der beauftragten Leistungen durch Mainhattan Immobilien e.K. erfolgt nach Vorkasse und nach Wahl des Kunden per Überweisung, Zahlung per PayPal oder Kreditkarte. Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 8 Tagen zu zahlen. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt stets der Kunde die anfallenden Bankspesen.
Sofern nicht individuell abweichend vereinbart, ersetzt der Kunde Mainhattan Immobilien e.K. gegen Nachweis die jeweils erforderlichen und tatsächlich angefallenen Auslagen. Hierzu zählen auch die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung angefallenen Reisekosten von Mainhattan Immobilien e.K.. Diese werden wie folgt weiterberechnet: Fahrtkosten auf der Grundlage von 0,30 EURO pro gefahrenem Kilometer, Bahnkosten 1. Klasse, Flugkosten (Businessclass) zum nächstgelegenen Zielort, Leihwagen mittlerer Preiskategorie.
Gerät ein Kunde, der Unternehmer ist, in Zahlungsverzug, so stehen Mainhattan Immobilien e.K. Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunde ist zudem gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, uns Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Verzugs ist Mainhattan Immobilien e.K. nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet.
Kommt ein Kunde, der Verbraucher ist, mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann Mainhattan Immobilien e.K. Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Mainhattan Immobilien e.K. anerkannt ist.
5. Pflichten von Mainhattan Immobilien e.K.
Der Auftrag wird entsprechend den für einen zertifizierten bzw. öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gültigen Grundsätzen unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich ausgeführt. Mainhattan Immobilien e.K. ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen oder Dritte zur Durchführung der Aufträge einzusetzen, Vertragspartner des Kunden bleibt in jedem Fall Mainhattan Immobilien e.K..
Nach Erledigung des Auftrags und Zahlung der vereinbarten Vergütung werden die vom Kunden zur Durchführung des Gutachtenauftrags überlassenen Unterlagen wieder zurückgegeben. Wir sind jedoch berechtigt, hiervon Kopien für unsere Unterlagen anzufertigen.
Auf Anfrage erteilt Mainhattan Immobilien e.K. dem Kunden jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten, über die entstandenen oder zu erwartenden Aufwendungen und über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.
6. Durchführung des Auftrags/Terminvereinbarung-/absage
Mainhattan Immobilien e.K. hat den Auftrag unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft, Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen zu erledigen. In dem Umfang der mit dem Kunden getroffenen Leistungsvereinbarung sind die tatsächlichen Grundlagen seiner fachlichen Beurteilung sorgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen.
Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrags die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger oder Sonderfachleute erforderlich, muss